Den größten Teil der Kosten, der sich aus Unterkunft, Verpflegung und steigenden Investitionskosten zusammensetzt, müssten Betroffene weiterhin selbst tragen. „Hier von Entlastung und Planungssicherheit zu sprechen, grenzt deshalb an Irreführung“, betont de Vries, der auch als Vorsitzender des Deutschen evangelischen Verbandes für Altenhilfe und Pflege (DEVAP) zu dem Thema Stellung bezieht.
Die Begrenzung auf drei Jahre komme nur sehr wenigen Bewohnern in Pflegeheimen zugute, da zwei Drittel von ihnen innerhalb dieser Zeitspanne versterben würden. „Die meisten sind irgendwann auf finanzielle Hilfe vom Staat angewiesen, weil ihr Vermögen durch den langen Aufenthalt aufgebraucht ist.“ Ausgehend von einem pflegebedingten Eigenanteil von 818 Euro in NRW würden die Pläne des Gesundheitsministers auf eine Ersparnis von 118 Euro pro Monat hinauslaufen. „Das kann im Einzelfall sicher hilfreich sein, ändert aber wenig an der hohen Gesamtbelastung“, so der DEVAP-Vorsitzende.
Darüber hinaus liege in jedem zweiten Bundesland der durchschnittliche Eigenanteil des pflegebedingten Aufwandes unterhalb der 700 Euro-Grenze. „Damit ist ein wesentlicher Anteil der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen gar nicht von der geplanten Entlastung betroffen“, resümiert de Vries. Bedauerlicherweise sei dieser Fakt bislang nicht kommuniziert worden.
Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung Dritter. Für den Inhalt zeichnet sich die WEGE mbH nicht verantwortlich.
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