Mitsubishi HiTec Paper stellt Barrierepapiere für Verpackungen von Lebensmitteln und Non-Food her
Mitsubishi HiTec Paper nimmt Stellung zur SUPD
Unternehmensnews
Mitsubishi HiTec Paper stellt unter dem Markennamen barricote® kreislauffähige Barrierepapiere mit wasserbasierenden Beschichtungen für Verpackungen von Lebensmitteln und Non-Food her. In der EU ist durch die sogenannte SUPD (Single Use Plastics Directive) für dieses innovative und nachhaltige Verpackungsmaterial ein großes Maß an Unsicherheit entstanden, zu der wir wie folgt Stellung beziehen möchten. Zwei Jahre nachdem in der Europäischen Union die Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 in Kraft getreten ist, mussten die Mitgliedsstaaten die Richtlinie bis zum 3.7.2021 in nationales Recht umsetzen. Das Ziel, die Vermeidung sowie Verringerung von Vermüllung und Verschmutzung durch Einweg-Plastik, unterstützen wir ausdrücklich.
Klarheit über die Interpretation der in der Richtlinie verwendeten Begrifflichkeiten sollten die Ende Mai 2021 veröffentlichten Leitlinien bringen. Leider ist das Gegenteil der Fall, denn die begrifflichen Bestimmungen in den Leitlinien haben zu einer starken Verunsicherung in der Papiererzeugung und -verarbeitung geführt. Insbesondere betrifft dies die Aussagen, was unter einem „Hauptstrukturbestandteil“ und unter einer „Kunststoffbeschichtung“ zu verstehen sei.
Zwar wird in Verordnung und Leitlinie unterstrichen, dass Papiere als nachhaltige Alternative zu Einwegkunststoffartikeln fungieren können. Gleichzeitig wird aber ausgeführt: „Wenn jedoch eine Kunststoffbeschichtung […] auf die Oberfläche eines Werkstoffs aus Papier oder Karton oder aus einem anderen Material aufgebracht wird, um einen Schutz gegen Wasser oder Fett zu bieten, wird das Endprodukt als Verbundartikel betrachtet, […] und [fällt] […] in den Geltungsbereich der Richtlinie.“
In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass das von uns für die Produktion unserer barricote Barrierepapiere genutzte Auftragen von wässrigen Dispersionen auf die Papieroberfläche nicht mit einem „plastic coating“ oder einer „Kunststoffbeschichtung“ – wie in den Leitlinien benannt – gleichgesetzt werden kann. Es wird also keine separate Kunststoffschicht erzeugt, sondern stattdessen schützen die natürlichen und synthetischen Materialien das darunterliegende Papier selektiv gegenüber äußeren Einflüssen, ohne dass eine strukturgebende oder abtrennbare Kunststoffschicht entsteht.
Diese widersprüchlichen und nicht eindeutigen Begriffsbestimmungen führen zu einer starken Verunsicherung in der zukünftigen Produktgestaltung. Sie hemmen im Verpackungsbereich die Entwicklung von innovativen biogenen und papierbasierten Materialien, die mit dem Anspruch an bestmögliche Kreislauffähigkeit und biologisches Abbauverhalten entwickelt werden.
Wir unterstützen daher die Forderung der PTS (Papiertechnische Stiftung) und des Verbandes DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. an die gesetzgebenden Stellen, im Interesse der rechtsunterworfenen Unternehmen Klarheit in den Auslegungen der Richtlinie und Gesetze zu schaffen, und Papiere mit wasserbasierenden Dispersionsbeschichtungen ausdrücklich aus dem Geltungsbereich der Richtlinie auszuschließen.
Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung Dritter. Für den Inhalt zeichnet sich die WEGE mbH nicht verantwortlich.